Allgemeine Geschäftsbedingungen der SV-Fußballschule

Teilnahmeberechtigung:

An Veranstaltungen der SV-Fußballschule können alle Mädchen und Jungen im Alter von 6 bis 16 Jahren teilnehmen. Die Teilnehmer müssen nicht einem Fußballverein angehören oder über fortgeschrittene Fußballkenntnisse verfügen. Einschränkungen über die Teilnahmeanzahl innerhalb eines Kalenderjahres gibt es nicht. Eine Teilnahme kann aufgrund des Erreichens der vordefinierten Kapazitätsgrenze nicht garantiert werden. Überschreitet die Bewerberanzahl die Anzahl der vorhandenen Teilnahmeplätze, werden die Anmeldedaten auf der Warteliste gespeichert. Die Warteliste wird durch frei werdende Teilnahmeplätze chronologisch nach Eingang der Anmeldungen abgebaut.

Die Veranstaltungen der SV-Fußballschule finden erst ab einer ausreichenden Mindestteilnehmerzahl statt. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl und der damit verbundenen Veranstaltungsabsage, besteht ein Anspruch auf Rückzahlung der ggf. bereits gezahlten Teilnahmegebühr gegenüber der SV-Fußballschule.

Anmeldung:

Eine Anmeldung zu einer Veranstaltung der SV-Fußballschule ist nur wirksam, soweit sie durch einen Erziehungsberechtigten oder einen sonstigen zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des/der Teilnehmers/Teilnehmerin bevollmächtigten Vertreters („Erziehungsberechtigter“) erfolgt. Die abgegebene Anmeldung ist verbindlich. Der fällige Betrag wird direkt nach Anmeldung in einer Bestätigungsemail zur Zahlung angefordert. Mit Zugang der Teilnahmebestätigung per E-Mail beim Kunden wird die Anmeldung durch die SV-Fußballschule angenommen. Das Rücktrittsrecht der SV- Fußballschule wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bzw. wegen Überbuchung bleibt unberührt. Sollte die Zahlung der Teilnahmegebühr aus vom Erziehungsberechtigten zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden, ist die SV-Fußballschule berechtigt, den/die Teilnehmer/in von der Veranstaltung auszuschließen. Die Geltendmachung von etwaigen Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten.

Nichterscheinen & Rücktritt von der Anmeldung:

Erscheint ein/eine verbindlich angemeldete/r Teilnehmer/in nicht zur Veranstaltung, bleibt der Zahlungsanspruch bestehen. Bei bereits erfolgter Zahlung besteht dann kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Bei Rücktritt von der verbindlichen Anmeldung vor Veranstaltungsbeginn gelten folgende Regelungen:

Bei einer Stornierung werden 25% Stornogebühr erhoben

Ein Rücktritt hat schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg an die folgenden Kontaktdaten zu erfolgen: Schmidt-Sport-Consulting GmbH – SV Fußballschule,  Brentanoweg 1, 34233 Fuldatal, Mail: jfs@agentur-schmidts.de

Alternativ kann ein Rücktritt als Stornierung über das Online-Buchungssystem Yolawo erfolgen.

Die Geltendmachung von gesetzlichen Widerrufs-, Gewährleistungs- und Anfechtungsrechten bleibt unberührt.

Erklärung des Erziehungsberechtigten:

Jeder/Jede Teilnehmer/in ist verpflichtet, den Anordnungen der jeweiligen Trainer und Betreuer der SV-Fußballschule Folge zu leisten. Bei wiederholt grober Nichtbeachtung der Anordnungen der Veranstaltungsverantwortlichen kann der/die Teilnehmer/in von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Der Erziehungsberechtigte ist verpflichtet, den/die Teilnehmer/in nach einer entsprechenden Benachrichtigung durch die Veranstaltungsverantwortlichen wegen Nichtbeachtung der Anordnungen schnellstmöglich von der Veranstaltung abzuholen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung willigen der/die Teilnehmer/in und sein/ihr Erziehungsberechtigter ein, dass die Teilnehmer im Rahmen von Veranstaltungen der SV-Fußballschule unter fachkundiger Aufsicht der jeweiligen Betreuer schwimmen und klettern gehen können. Mit der Anmeldung erklären der/die Teilnehmer/in und sein/ihr Erziehungsberechtigter, dass der/die Teilnehmer/in körperlich gesund und sportlich voll belastbar ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Sie erklären außerdem, dass der/die Teilnehmer/in zum Zeitpunkt der SV-Fußballschule über aktuellen Impfschutz gegen Tetanus verfügt. Sollte im Zeitraum zwischen Anmeldung und Veranstaltung diesbezüglich eine Änderung eintreten, verpflichtet sich der Erziehungsberechtigte die SV-Fußballschule umgehend entsprechend in Kenntnis zu setzen. Eine Informationspflicht besteht auch für den Fall der Einnahmepflicht bestimmter Medikamente, bei leichten gesundheitlichen Problemen, wie z.B. Allergien oder Hitzeempfindlichkeit, oder einem Teilnahmeverbot an bestimmten Freizeit- und Sportmöglichkeiten und Veranstaltungen.

Mit der Anmeldung erklären der/die Teilnehmer/in und sein/ihr Erziehungsberechtigte, dass der/die Teilnehmer/in bei kleinen Verletzungen von den Verantwortlichen der SV-Fußballschule versorgt werden darf. Gemeint sind hier z.B. kleine Schürfwunden, Desinfektion/Wundsalbe oder Insektenstiche/Brandsalbe. Wenn die SV-Fußballschule für entstehende Kosten in Vorleistung tritt, werden die entstandenen Auslagen von dem Erziehungsberechtigten umgehend erstattet.

Recht am eigenen Bild:

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung willigen der/die Teilnehmer/in und sein/ihr Erziehungsberechtigter ein, dass während der Veranstaltungen durch die SV-Fußballschule von dem/der Teilnehmer/in getätigte Foto- und Filmaufnahmen ohne Namenszuordnung für Werbezwecke und/oder andere öffentliche PR-Maßnahmen der Schmidt-Sport-Consulting GmbH und der SV SparkassenVersicherung, insbesondere Druckerzeugnisse der SV-Fußballschule, sowie zur Veröffentlichung von Fotomaterial im Internet auf Webseiten der SV-Fußballschule, der Schmidt-Sport-Consulting GmbH und der SV SparkassenVersicherung sowie in Fotobüchern und einzelnen Printmedien, honorarfrei verwendet werden dürfen. §23 Abs.2 KunstUrhG sowie die gesonderten Regelungen zum Datenschutz bleiben unberührt.

Haftung:

Eine Haftung für Schäden bei Unternehmungen des/der Teilnehmers/Teilnehmerin, die ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Verantwortlichen der SV-Fußballschule erfolgen, wird von der Schmidt-Sport-Consulting GmbH und der SV SparkassenVersicherung nicht übernommen. Falls der/die Teilnehmer/in im Rahmen seiner Teilnahme an der SV-Fußballschule einen Schaden verursacht, ist der Erziehungsberechtigte verpflichtet, dies umgehend seiner privaten Haftpflichtversicherung zu melden. Die Schmidt-Sport-Consulting GmbH und die SV SparkassenVersicherung, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten (sog. Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter regelmäßig vertrauen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungstatbestände.

Ergänzungen & Änderungen:

Die Schmidt-Sport-Consulting GmbH ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt, diese Teilnahmebedingungen mit einer Frist von vier Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für die andere Partei zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden schriftlich bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen schriftlich oder per Email Widerspruch seitens des Kunden erhoben wird, vorausgesetzt, die Schmidt-Sport-Consulting GmbH hat auf diese Genehmigungsfiktion ausdrücklich hingewiesen. Der Widerspruch ist zu richten an die oben genannten Kontaktdaten.

Schlussklausel:

Sollten einzelne Klauseln dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder unvollständig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame, undurchsetzbare oder unvollständige Regelung haben die Parteien durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen undurchsetzbar oder unvollständigen Regel